Übersicht aller in der Frequenzdatenbank verfügbaren Funkdienste.
Der Betriebsfunk ist ein genehmigungspflichtiger Funkdienst. Jede Frequenznutzung bedarf einer vorherigen Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur. Der Betriebsfunk ist in Bedarfsträgergruppen unterteilt. Bedarfsträger sind beispielsweise Handwerksbetriebe, Industrie- und Energieversorgungsunternehmen oder Taxifirmen.
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