Taxen- und Mietwagen

  1. Inhaber einer Genehmigung zur Personenbeförderung gemäß der Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zu Taxen und Mietwagen
  2. Juristische Personen, Personenvereinigungen sowie Interessengemeinschaften aus Taxi- und / oder Mietwagenunternehmern, wenn diese selbst oder, - im Falle von nicht-rechtsfähigen Personenvereinigungen und / oder Interessengemeinschaften -, mindestens ein Mitglied Inhaber einer Genehmigung gemäß der einschlägigen Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes ist
  3. Betreiber von Personenkraftwagen (Pkw) zur Personenbeförderung
    • für oder als Schulträger zum und vom Unterricht oder
    • für körperlich, geistig oder seelisch behinderte Personen zu und von den ihrer Betreu-ung dienenden Einrichtungen
  4. und wenn die Verwendung entsprechend a) und b) gemäß § 6 Abs. 4 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV; Ausfertigung 25.04.2006) von der Zulassungsstelle im Fahrzeugschein des Pkw eingetragen ist, aus dem gesendet wird.


Analoger Betriebsfunk
BlockFrequenzbereichBetriebsartModulationKanalrasterSendeleistung
A147,85 - 148,19 MHzFM20 KHz6 W ERP
N147,87 MHzFM20 KHz6 W ERP
B150,25 - 150,79 MHzFM20 KHz6 W ERP
C154,85 - 155,39 MHzFM20 KHz6 W ERP
D163,49 - 163,67 MHzFM20 KHz6 W ERP
Analoger Betriebsfunk
BlockFrequenzbereichBetriebsartModulationKanalrasterSendeleistung
A456,85 - 457,01 MHzFM20 KHz12 W ERP
B457,23 - 457,39 MHzFM20 KHz12 W ERP