Energie- und Versorgungsbetriebe

Frequenzbereich 72,35 bis 72,53 MHz im 4-Meter-Band.

Detailierte Informationen
Allgemein
Funkdienst
Betriebsfunk
Bedarfsträgergruppe
Energie- und Versorgungsbetriebe
Kategorien
  • Zusätzliche Kapazitäten in Sonderzuteilungsgebieten
  • Sonderzuteilungsgebiete
Frequenzbereich
Frequenzband
4-Meter-Band
Frequenzbereich
72,35 bis 72,53 MHz
Bandbreite
200 KHz
Kanäle
10
Parameter
Betriebsart
 Simplex
Duplex-Abstand
-
Modulation
FM
Kanalraster
20 KHz
Kanalbandbreite
20 KHz
Sendeleistungen
Feste Funkstellen
6 WERP
Mobile Funkstellen
6 WERP
Handfunkgeräte
2.5 WERP
Regulierung
Zuteilungsgebiet
In Sonderzuteilungsgebiete
Anmerkungen 6

Nur in den Sonderzuteilungsgebieten "Rhein-Ruhr", "Hannover" und "München". Jedoch nicht im Sonderzuteilungsgebiet "Hamburg".

Keine Neuzuteilung von Frequenzen für neu zu errichtende Funknetze.

Koordinierung zwischen der militärischen Frequenzverwaltung und der Bundesnetzagentur.

Anträge auf Frequenzzuteilung außerhalb dieser Sonderzuteilungsgebiete sind mit der miltärischen Frequenzverwaltung zu koordinieren.

Zum Februar 2014 wurden die beiden Bedarfsträgergruppen "Industrie-, und Nahverkehrsbetriebe" sowie "Energie- und Versorgungsbetriebe" zu einer Bedarfsträgergruppe umgewandelt. Der neuen Bedarfsträgergruppe "Industrie-, Nahverkehrs-, Energie- und Versorgungsbetriebe" stehen gemeinsam alle Frequenzbereiche zur Verfügung, die bisher durch die beiden alten Bedarfsträgergruppen getrennt genutzt wurden.

Bis Februar 2014 genutzt von Energie- und Versorgungsbetriebe.

Kanäle 10
Kanalnummern entsprechen der Nummer des Frequenzzuteilungsgebietes gemäß Frequenzverteilungsplan ("Rautenplan").
# CH Frequenz OB Anmerkungen
1172,35 MHz-
2272,37 MHz-
3372,39 MHz-
4472,41 MHz-
5572,43 MHz-
6672,45 MHz-
7772,47 MHz-
8872,49 MHz-
9972,51 MHz-
101072,53 MHz-
ID: 67 SID: 4m-EVU-C
Letzte Änderung: Dienstag, 30. Oktober 2018