Einzelfrequenz 460,0375 MHz im 70-Zentimeter-Band.
Frequenz(en) sind im Rahmen einer Allgemeinzuteilung für die Nutzung durch die Allgemeinheit oder einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis zugeteilt.
Die Nutzung der Frequenzen darf nur auf entsprechenden Betriebsgrundstücken durch dort Beschäftigte erfolgen.
Der Einsatz von Repeatern und abgesetzten Antennen ist nicht zulässig.
Die Nutzung der Frequenzen ist in einem 20 km Grenzabstand zu folgenden Ländern nicht gestattet: Belgien, Frankreich, Schweiz, Österreich, Tschechien, Polen.
# | CH | Frequenz | OB | Anmerkungen |
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1 | - | 460,0375 MHz | - |